- Voraussetzung für eine Remonstration ist die mittels des Lehrstuhlstempels nachgewiesene Teilnahme an der Besprechung der Aufgabenstellung.
- Die Remonstration ist binnen vier Wochen nach dem allgemeinen Rückgabe- bzw. Besprechungstermin schriftlich (nicht per E-Mail) mit Begründung einzureichen.
- In Ihrem Antrag nennen Sie bitte Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Matrikelnummer.
- Eine ?berprüfung der Korrektur erfolgt im Hinblick auf Bewertungsfehler (M?ngel der Korrektur). Der Mangel der Korrektur muss in die Endbenotung eingeflossen sein. Der Begründung der Remonstration muss in substantiierter Weise zu entnehmen sein, worin ein Bewertungsfehler liegen soll. Es ist anzugeben, wie sich aus dem Bewertungsfehler die ?nderung der Benotung ergeben soll.
- Allgemeine Ausführungen zu den Anmerkungen des Korrektors sind insoweit nicht zielführend. Nicht ausreichend als Begründung ist der Verweis auf die Leistung und Benotung anderer Teilnehmer*innen. Ebenfalls kann als Remonstrationsgrund nicht allein angeführt werden, dass die Benotung unzutreffend sei (?Die Bewertung ist zu negativ.“/ ?Ein Fehler wurde zu stark gewertet.“). Ist eine L?sungsskizze ver?ffentlicht worden, erhebt sie keinen Anspruch auf Vollst?ndigkeit. Allein ein Verweis auf die L?sungsskizze ist daher nicht ausreichend.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Notenabweichung in positiver wie in negativer Hinsicht erfolgen kann.
gez. Prof. Dr. Raphael Koch