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?nderungen von Leistungsanerkennung

Falls sich zu Beginn des Auslandssemesters herausstellt, dass Sie die Kurse nicht wie ursprünglich geplant und vereinbart belegen k?nnen, haben Sie die M?glichkeit, in Absprache mit Ihrer Gasthochschule, Ihren Stundenplan abzu?ndern.

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Bitte beachten Sie, dass dies?auch eine ?nderung Ihrer Anerkennungsvereinbarung (AV) mit sich führt, da für jeden neuen Kurs, den Sie w?hlen, erneut eine Genehmigung für die Anerkennung an der Universit?t Augsburg eingeholt werden muss.

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M?gliche Verl?ngerung des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach Beginn des Auslandssemesters erw?gen, den Aufenthalt um ein weiteres Semester zu verl?ngern, melden Sie dies umgehend dem Akademischen Auslandsamt um weitere Informationen zu erhalten. In der Regel ist eine Verl?ngerung nur m?glich, wenn die Austauschpl?tze nicht bereits an andere Studierende?vergeben wurden.?

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Wichtig:?Grunds?tzlich sind nur Verl?ngerungen innerhalb des gleichen akademischen Jahres (also vom Wintersemester auf das Sommersemester) m?glich.

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